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Plenumsbeschluß für den KoKreis und die Vernetzung der Arbeitskreise von Attac MünchenFassung vom 5.7.2003, inhaltlich beschlossen vom Klausurplenum am 29.6.20031. Organisatorische Struktur von Attac MünchenDie Elemente unserer Organisation sind Plenum, Arbeitskreise (AKs) und KoKreis. Oberstes Entscheidungsgremium ist das Plenum; es besteht aus allen anwesenden und eingetragenen Mitgliedern und steht für Gäste offen, die jedoch nicht abstimmungsberechtigt sind. Es kann alle anderswo bei Attac München getroffenen Entscheidungen revidieren.2. Aufgaben und Pflichten des KoKreisesDer KoKreis
Der KoKreis ist in seinen Entscheidungen dem Plenum jederzeit rechenschaftspflichtig. Von jeder Sitzung des KoKreises wird ein summarisches Beschlußprotokoll angefertigt, das vor dem folgenden Plenum auf der Website von Attac München verfügbar ist. 3. Zusammensetzung des KoKreisesJeder etablierte Arbeitskreis von Attac München hat einen Sitz und eine Stimme im KoKreis. Dies schließt die Funktionen ein, die nicht von einem regulären AK, sondern von Einzelpersonen ausgefüllt werden, aber zur internen Vernetzung wesentlich beitragen. Es wird angestrebt, diese Funktionen von Einzelpersonen durch entsprechende Arbeitskreise zu ersetzen. Die Aufnahme von neu gegründeten AKs im KoKreis wird durch das Plenum beschlossen.Derzeit sind im KoKreis vertreten: AK Campus AK EU und Globalisierung AK Globalisierung und Krieg AK Grundlagen AK Neue Leute AK Ökologie und Globalisierung AK Presse und Öffentlichkeitsarbeit AK Privatisierung der Wasserversorgung Finanzen und Mitgliederverwaltung Internet und interne Vernetzung Koordination mit Attac Deutschland [Anm.: Diese Liste wird nach jeder KoKreis-Wahl aktualisiert und durch die Namen der Delegierten ergänzt] Nachtrag Hagen, 21.10.2005: Die aktuelle Liste der AKs und der Ko-Kreis-Mitglieder steht auf der Seite Arbeitskreise Für AK-übergreifende Aufgaben wie die Durchführung von Attac-Kampagnen kann der KoKreis auf Beschluß des Plenums temporär um jeweils eineN dafür delegierteN VertreterIn erweitert werden. Der KoKreis ist berechtigt, für seine Sitzungen nicht vom Plenum gewählte Personen zu kooptieren (z. B. externe ExpertInnen oder den/die ModeratorIn des nächsten Plenums). Diese Personen sind nicht stimmberechtigt. Die Zusammensetzung jeder KoKreis-Sitzung ist im regelmäßigen Protokoll dokumentiert. 4. Wahlen zum KoKreisDer KoKreis wird jährlich auf dem Juli-Plenum von Attac München neu gewählt. Jeder AK (einschließlich der für den KoKreis vorgesehenen Funktionen von Einzelpersonen) benennt hierfür nach Möglichkeit eineN HauptvertreterIn und einE StellvertreterIn. Das Vorschlagsrecht liegt allein beim jeweiligen AK. Das Plenum kann jedeN einzelneN zur Wahl gestellten AK-DelegierteN ablehnen. In diesem Fall muß der jeweilige AK auf demselben oder auf einem folgenden Plenum eine Ersatzperson benennen und wiederum zur Wahl stellen. Das Plenum kann auch einem AK die Repräsentierung im KoKreis gänzlich verweigern. Aktiv und passiv wahlberechtigt für den KoKreis sind nur eingetragene Mitglieder von Attac München.Für die Wahlen zum KoKreis wird Einstimmigkeit angestrebt. Läßt sich für einzelne Delegierte kein Konsens herstellen, soll das Plenum eine Moderation zwischen Vertretern des jeweiligen AKs und den der Wahl widersprechenden Mitgliedern herbeiführen. Falls diese Moderation vom Plenum im Konsens abgelehnt wird oder fehlschlägt, ist für die Wahl des/r Delegierten eine Zustimmung von 90 % der anwesenden Wahlberechtigten ausreichend. 5. Gründung neuer AKs und ihre Repräsentation im KoKreisJedes eingetragene Mitglied von Attac München kann einen neuen AK gründen, indem es die Gründungsabsicht auf einem Plenum bekannt gibt. Das Plenum kann die Gründung ablehnen, wenn die Zielsetzung des AKs erkennbar mit dem Selbstverständnis von Attac Deutschland, formuliert im Selbstverständnispapier, aktuelle Fassung unterhttp://www.attac-muenchen.org/dokumente/2001-11-01_selbstverstaendnis.rtf (2) Nachtrag Hagen, 21.10.2005: Die aktuelle Fassung des Selbstverständnispapiers ist http://www.attac.de/interna/selbstverstaendnis011101.pdf im Widerspruch steht. Ein neu gegründeter AK kann zu einem selbst gewählten Zeitpunkt auf einem Plenum einen Sitz im KoKreis beantragen und im regulären Verfahren seine zwei Delegierten zur Nachwahl stellen. Ein rein inhaltlich arbeitender AK soll hierfür Ausrichtung und Kontinuität seiner Arbeit dokumentieren, z. B. durch Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen auf der Website oder Durchführung von Veranstaltungen, Referaten im Plenum o. ä. Ein aktionsbezogener AK kann sofort nach Gründung einen Sitz im KoKreis bis zum Abschluß der Aktion beantragen, muß aber auch hierfür seine Delegierten im Plenum zur Wahl stellen. 6. Pflichten der AKs bei Attac MünchenJeder AK bei Attac München ist verpflichtet, aktiv zur internen Vernetzung beizutragen und die Integration von interessierten NeueinsteigerInnen zu fördern. Dies beinhaltet sowohl für im KoKreis vertretene als auch für neu gegründete AKs:
Für im KoKreis vertretene AKs gilt darüber hinaus: Die regelmäßige Teilnahme an den KoKreis-Sitzungen ist die Grundlage für die wichtigste Aufgabe des KoKreises: der Vernetzung unserer AKs. Daher ist ist die monatliche Präsenz bei den KoKreis-Sitzungen für jeden im KoKreis vertretenen AK verpflichtend. Falls sowohl HauptvertreterIn als auch StellvertreterIn bei einer KoKreis-Sitzung verhindert sind, soll nach Möglichkeit eine vom AK bestimmte Ersatzperson an der Sitzung teilnehmen, die dann aber nicht stimmberechtigt ist. Für die Arbeit des KoKreises sind Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit unerläßlich. Wenn einE AK-VertreterIn nicht oder nicht pünktlich erscheinen kann, muß über die KoKreis-Mailingliste rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung geschickt werden. 7. Verpflichtungen des KoKreises gegenüber den AKsDie Funktion des KoKreises als Vernetzungsgremium beinhaltet auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den AKs bei Attac München. Über die organisatorischen Aufgaben hinaus verpflichtet sich der KoKreis
8. GültigkeitsdauerDiese Vorlage wurde vom Klausurplenum am 29.6.2003 mit einer Gültigkeit bis zum Juli-Plenum 2004 einstimmig verabschiedet. Abweichende Regelungen können durch das Plenum von Attac München jederzeit im Konsens bestimmt werden.Niederschrift: Hagen Pfaff Erstellt von: b:0;, letzte Änderung: Freitag, 21. Oktober 2005 [21:47:19 UTC] von b:0; | Impressum / Copyright |
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