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Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete,
demnächst werden Sie im Bundestag über den Vertrag für eine Europäische Verfassung (VVE) abstimmen. Dies wird eine sehr folgenreiche Entscheidung für alle Deutschen und Europäer sein. Wir sind der Meinung, dass eine Zustimmung zum VVE nicht zu verantworten ist, und erwarten daher, dass Sie als unser/e Vertreter/in sie verweigern. Wir möchten Ihnen gern diese unsere Haltung in einem Gespräch erklären und dabei erfahren, was Sie darüber denken und wie Sie beabsichtigen, darüber abzustimmen. Als Münchner Wähler/innen und zugleich Vertreter/innen von Attac ist uns an diesem Punkt eine offene Aussprache mit Ihnen sehr wichtig, und wir werden uns mit Ihrem Büro in Verbindung setzen, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Aber vorab möchten wir einige unserer Einwände gegen den VVE kurz darstellen und einige Gründe für die Erwartung, dass Sie ihn ablehnen, erläutern. 1. Keine Volksabstimmung. Als erstes sind wir der Meinung, dass zur Annahme einer Verfassung eine Volksabstimmung notwendig ist. Ein solches, für den grundsätzlichen und langfristigen Kurs der Union bindendes Grundgesetz, braucht die höchste demokratische Legitimationsstufe einer Entscheidung aller Bürgerinnen und Bürger. Da diese in Deutschland nicht vorgesehen ist, muss der VVE abgelehnt werden. 2. Festlegung auf die neoliberale Wirtschaftsordnung. Das deutsche Grundgesetz ermöglicht eine demokratische Gestaltung der wirtschaftspolitischen Ordnung. Dieses unser Recht wird mit der Annahme der Europäischen Verfassung unerlaubterweise aufgegeben. Denn tritt die Europäische Verfassung in Kraft, ist die europäische und in diesem Rahmen auch die nationale Politik der Mitgliedsstaaten auf die Dogmen neoliberaler Wirtschaftspolitik verpflichtet, und zwar von Verfassungs wegen! Eine konstitutionelle Anmaßung dieser Art ist illiberal und undemokratisch und zwänge die Zukunft, auch künftige Generation in das Prokrustesbett einer wirtschaftspolitischen Schule, da jedes Abweichen von dieser Wirtschaftspolitik, wenn sie denn durch Wählermehrheiten gewollt würde, eine - bei 25 und mehr Mitgliedsstaaten praktisch unmögliche - Verfassungsänderung notwendig macht. Unsere, auf unseres Grundgesetz verpflichtete Abgeordnete dürfen diesem nicht zustimmen. 3. Mangelnde republikanische parlamentarisch-demokratische Struktur. Obwohl der VVE die Rolle des Europäischen Parlaments etwas aufwertet, wird ihm im Ergebnis nur die Macht zur Verhinderung gegeben; es kann zustimmen oder verwerfen, nicht jedoch eigene Entwürfe einbringen. Ähnlich verhält es sich mit der Wahl des Kommissionspräsidenten (Art. I-27): Das Vorschlagsrecht liegt beim Europäischen Rat; das Parlament kann folgen oder ablehnen, nicht jedoch eigene Kandidaten präsentieren. In anderen Fragen sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments nur beratender Art; in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll das Parlament lediglich »regelmäßig gehört« und »auf dem Laufenden gehalten« werden (Art. I-40, I-40, III-261). Im Klartext: der Souverän ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive: Kommission, Ministerrat und Europäischer Rat. All dies bedeutet auch, dass die Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme und Kontrolle seitens der nationalen Parlamente ausgehöhlt werden: In wichtigen Fragen, wie z.B. der Währungspolitik, des Binnenmarktes, der Landwirtschaft und nicht zuletzt der Gemeinsamen Handelspolitik ist die EU entweder bereits ausschließlich zuständig, oder wächst ihr die Zuständigkeit schrittweise zu. Die Parlamente, die nationalen wie das Europäische Parlament, sind aus der entscheidenden Phase der Gestaltung herausgehalten. Die bereits unvertretbaren Einflüsse der Lobbies mächtiger Wirtschaftsinteressen werden die demokratischen Gestaltungsrechte der Bürger/innen, die sie über ihre parlamentarischen Vertreter/innen ausüben sollten, zu einer Karikatur werden lassen. Eine Zustimmung von der Demokratie verpflichteten Abgeordneten ist daher nicht hinzunehmen. 4. Fehlende soziale Verpflichtung. Der VVE verpflichtet die EU auf eine neoliberale Wirtschaftsordnung und installiert ein neues Grundrecht auf »unternehmerische Freiheit« (Art. II-76), eine neue, aus der für jedermann geltenden Berufsfreiheit (Art. II-75) herausgehobene Kategorie. Das Eigentum ist garantiert, ohne einer Sozialpflichtigkeit unterworfen zu sein (Art. II-77). Der Möglichkeit, die Europäische Sozial-Charta vom 18.10.1961 und die Gemeinschafts-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 in den Grundrechtskatalog zu übernehmen, hat sich der Konvent verschlossen. Auf diese Weise entsteht eine äußerst bedenkliche Schlagseite, die die Unternehmerinteressen vor diejenigen der Arbeitnehmer stellt und Schlimmes für die künftige Soziallage in Europa erwarten lässt. Hier Abhilfe zu schaffen, wird mit der Verfassung so gut wie unmöglich. Die Pflicht unserer parlamentarischen Vertreter/innen, eine menschenwürdige soziale Lage aller Bürger/innen zu gewährleisten, erfordert die Ablehnung des VVE. 5. Militaristischer Charakter. Der VVE verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Aufrüstung, installiert ein eigenes “Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und Militärische Fähigkeiten«. Statt einer expliziten Verpflichtung der EU auf Friedenserhaltung und auf den Vorrang friedlicher Konfliktlösung ermächtigt der VVE (Art. III-309) die EU ausdrücklich zu »Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten«. Um die letzten Missverständnisse auszuräumen heißt es weiter: »Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, u.a. auch durch Unterstützung der Dritt-Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet«. Militärische Gewalt ist damit
Einige nicht zu leugnende Verbesserungen des VVE im Vergleich mit den geltenden Verträgen können leider diese schwerwiegenden Mängel nicht entschuldigen oder aufwiegen. Sie scheinen eher die Rolle zu haben, die bedenklichen Bestimmungen trotz ihrer gravierenden und nicht akzeptablen Konsequenzen gegen besonnene Vernunft durchsetzen zu können. Vielleicht liegen diejenigen nicht fern der Wahrheit, die im VVE eine Mogelpackung, ja sogar ein Trojanisches Pferd sehen. Wir hoffen, dass Sie die Dinge auch so sehen und freuen uns auf ein Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Unser Schreiben an alle Münchner MdBs im Rahmen der Aktion EU-Verfassung Abgeordnetenbefragung Erstellt von: Hagen, letzte Änderung: Mittwoch, 18. Mai 2005 [22:43:10 UTC] von Hagen | Impressum / Copyright |
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