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Sehr geehrte Frau Hansen,
für Ihr Schreiben in Sachen Europäischer Verfassungsvertrag danke ich Ihnen. Ich werde dem Gesetz zur Einführung dieses Vertrages im Deutschen Bundestag nicht zustimmen, da damit eine Ersetzung des Grundgesetzes durch ein anders strukturiertes und verfasstes Systemkonzept verbunden ist. Ich bin der Auffassung, dass dafür das Grundgesetz dem Parlament keine Handreiche gibt, da es im Artikel 79 Abs. 3 bestimmt, dass Änderungen des Grundgesetzes, die seine Basis auch nur berühren, unzulässig sind. Mit freundlichen Grüßen Peter Gauweiler Erstellt von: Hagen, letzte Änderung: Mittwoch, 18. Mai 2005 [23:24:10 UTC] von Hagen | Impressum / Copyright |
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