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Sehr geehrte Frau Hansen,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Gerne will ich Ihnen darstellen, wie ich mich als Abgeordneter zum EU-Verfassungsvertrag stelle. Dass ein Verfassungsvertrag für die ERU notwendig ist, darüber gehe ich aus, besteht zwischen Ihnen und mir Einigkeit. Schließlich gehören Gremien und Regelwerk der EU längst zu unserem "Staatsaufbau". Da politische Organe, die als undurchschaubar gelten, jedoch auf Dauer die Stabilität der politischen Ordnung gefährden, gibt es - spätestens seit der großen Erweiterungsrunde im Jahr 2004 - dringenden Reformbedarf: Die EU muss übersichtlicher handlungsfähiger werden. Im Jahr 2003 hat ein EU-Verfassungskonvent ausgiebig beraten. Seine Vorschläge, die er zuletzt als eine Art Minimalkonsens vorgelegt hat, sind in das Dokument des Verfassungsvertrages eingeflossen. Um Geltung zu erlangen, muss dieser Vertrag jetzt - im Jahr 2005 - nach und nach in den Mitgliedsländern ratifiziert werden. Zu den wichtigsten institutionelien und politisch-materielle Veränderungen, die der Verfassungsvertrag mit sich bringt, gehört nach meiner Auffassung folgendes:
Diese und andere Neuerungen sind als wesentliche und unverzichtbare Fortschritte zu begreifen. Alles dies bringt Europa politisch voran, weil es einen Schritt in Richtung Kornpetenzabgrenzung und nachvollziehbarer Verantwortung der einzelnen Ebenen darstellt. Natürlich wird vieles an diesem Vertragsdokument von vielen Seiten kritisiert, bemängelt und vermisst. Für Einwände ließen sich viele Beispiele nennen - mehr und weniger stichhaltige. Dass Sie als Vertreterin der Attac-Bewegung darin fehlende soziale Verpflichtung" und "militaristischen Charakter" erkennen, halte ich für unverständlich. Die ÖDP beispielsweise stellt zu Recht fest, dass die Bestimmungen des EU-Verfassungsentwurfs zur Bioethik nicht den Beschlüssen des Deutschen Bundestages entsprechen, und bedauert dies mit guten Gründen. In der CSU wird zutiefst bedauert, dass es keine konkrete volle Rückführung von Zuständigkeiten auf die einzelnen Mitgliedstaaten geben wird. In einigen Bereichen sind die EU-Kompetenzen leider unnötig ausgeweitet worden (z.B. Energie, Tourismus, Sport etc.). Festzuhalten ist besonders, dass der Vertrag nicht die organisatorischen Voraussetzungen schafft, um den Beitritt der Türkei - den ich ohnehin für sehr schädlich halte - und andere Erweiterungen auszuhalten! Bei alledem muss man sich immer vor Augen halten, dass das Vertragswerk kein Wunschkonzert sein kann. Vielmehr ist die Verfassung ein mühsam errungener Kompromiss zwischen vielen Beteiligten, die großteils gegensätzliche und teilweise unvereinbare Vorstellungen eingebracht hatten. Nach einer Gesamtabwägung bin daher ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Verfassung notwendig ist und eine bessere Alternative - wenigstens vorerst - nicht in Sicht ist. Sie sollte deshalb von allen Mitgliedsländern in Kraft gesetzt werden. Sie haben nicht zuletzt gefordert, dass es dazu einen Volksentscheid geben sollte. Dafür gibt es wohl gute Gründe. Eine stärkere Bürgerbeteiligung bei wichtigen ZukunftsentScheidungen erscheint in der Tat wünschenswert. Auf der anderen Seite sehe ich jedoch die Gefahr, dass derart komplizierte Sachverhalte zu sehr zugespitzt und vereinfacht würden und die Abstimmung am Ende von unsachlichen Argumenten dominiert werden könnte. Insgesamt bleibe ich daher skeptisch und meine, wir sollten in Deutschland weiterhin auf die Entscheidung der Parlamente setzen. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Hans-Peter Uhl, MdB Antwort von Uhl auf unser Schreiben an alle Münchner MdBs im Rahmen der Aktion EU-Verfassung Abgeordnetenbefragung Erstellt von: Hagen, letzte Änderung: Mittwoch, 18. Mai 2005 [23:23:06 UTC] von Hagen | Impressum / Copyright |
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