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nato-sicherheitskonferenz 2002
bericht aus berlin

ablaufbericht der behinderung von zwei berliner reisebussen auf ihrer fahrt zur nato-sicherheitstagung in münchen am 02.02.02

Freitag, 01.02.02, 21.45 Uhr, Berlin, Bahnhof Zoo: Dem Aufruf des Aktions-Komitees Berlin, dem sich die Berliner Attac-AG gegen den Krieg angeschlossen hatte, mit zwei eigens dafür angemieteten Bussen nach München zur Nato-Sicherheitstagung zu fahren, sind ca. 75 Berliner im Alter von 18 bis 67 Jahren gefolgt. Die zugehörigen Fahrkarten waren im Verlauf der vergangenen vier Wochen über die oben genannten Organisationen unter Angabe von Namen und Anschrift der betreffenden Mitreisenden verkauft worden. Abfahrtszeit und -ort der Busse waren langfristig im Vorfeld bekannt gegeben worden.

Die Berliner Polizei

Fünf Minuten vor dem angegeben Abfahrtsbeginn fahren auf dem Busbahnhof am Bahnhof Zoo acht Mannschaftswagen der Berliner Polizei vor und umstellen die Busse. Es wird von Seiten der Polizei bekanntgegeben, dass sich jeder, der einen der Busse betreten möchte, einer Durchsuchung seiner Person und seines Gepäcks zu unterziehen hat. Da alle Mitfahren wollen, stellen sie sich der Prozedur zur Verfügung. Im Verlauf der Durchsuchung werden die Personalien der jeweils Durchsuchten aufgenommen. Jeder einzelne wird nach seinem Reiseziel befragt. Auf Nachfrage gibt die Polizei an, die aufgenommenen Daten der Münchener Polizei zur Unterstützung von deren Arbeit an diese weiterzugeben. Anschließend werden die Daten, so wörtlich, "selbstverständlich vernichtet". Bei der Durchsuchung werden keine Waffen, gefährliche Gegenstände oder Flugblätter mit verbotenen oder zu beanstandenden Inhalten aufgefunden oder sichergestellt. Vier Reisenden, die angeben, auf eine Demonstration nach München fahren zu wollen, wird der Zutritt zu den Bussen verwehrt.

Nach aktueller Meldungslage (Internet) ist zu dieser Uhrzeit ganz München mit einem Demonstrationsverbot belegt, der zweitinstantliche Widerspruch gegen das Verbot abgelehnt, ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht jedoch noch anhängig. Verschiedene Veranstaltungen, die sich mit dem Thema der NATO-Sicherheitstagung kritisch auseinandersetzen, sind zu diesem Zeitpunkt nicht verboten, so unter anderen ein Infotisch der Gruppe Attac-München um elf Uhr an der Münchener Freiheit und eine Diskussionsveranstaltung zum Thema NATO-Sicherheitstagung um 18.00 Uhr im DGB-Haus München. Ein totales Demonstrationsverbot im Sinne eines Ausnahmezustandes hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gegeben, von den Reiseteilnehmern wird daher allgemein angenommen, dass dem Eilantrag stattgegeben wird oder zumindest der Besuch der nicht verbotenen Veranstaltungen möglich ist. Entsprechend ist der Tenor der Angaben zum Reiseziel gegenüber der Polizei. Durch die Durchsuchung und das Aufnehmen der Personalien verzögert sich die Abreise um anderthalb Stunden.

Reisebegleitung

Jeweils mindestens zwei Polizeiwagen begleiten die beiden Busse während der ganzen darauffolgenden Fahrt. Bei jeder Pause, die eingelegt wird, ist die Polizei präsent. Die letzte längere Pause machen die Busse um sieben Uhr des nächsten Morgens an der Raststätte Allershausen, etwa 35 km von München entfernt. Direkt nach begonnener Weiterfahrt wird den Bussen durch das vorausfahrende Polizeiauto zu verstehen gegeben, dass sie abfahren sollen. Die angegebene Abfahrt führt auf einen kleinen Parkplatz ohne Bewirtschaftung und Toiletten, der von der Autobahn nicht einsehbar ist. Hinter dem Parkplatz befindet sich jedoch Wohnbebauung.

Die Münchner Polizei

Auf dem Parkplatz befinden sich schätzungsweise 40 Polizeibeamte, sechs Polizeibusse, fünf Polizeilimousinen sowie vier bis fünf Mannschaftswagen. Die Berichterstattung der nachfolgenden Durchsuchung bezieht sich im weiteren nur auf den als den "vorderen" bezeichneten Bus; gemeint ist damit der Bus, der auf der gesamten Hin- und Rückreise vorausfährt. Während des kompletten Zeitraums, den die Kontrollen und Durchsuchungen in der Parkbucht hinter der Raststätte Allershausen in Anspruch nahmen, besteht zwischen den Insassen der beiden Busse durch dazwischengestellte Polizeiwagen so gut wie kein Sichtkontakt.

Ein Sprecher der Polizei betritt den vorderen Bus und fordert alle Insassen zum friedlichen Befolgen aller polizeilichen Anweisungen auf, "dann bleiben auch wir friedlich und alle dürfen wieder einsteigen". Anschließend gibt er noch den folgenden Hinweis: Man wäre, wie wohl allgemein bekannt, in Bayern, und "wir haben hier die bayerische Linie, und die werden wir auch durchziehen". Weiterhin gibt er bekannt, dass, sofern ein Sprecher des Busses vorhanden sei, sich dieser zu Verhandlungen zum Einsatzleiter begeben könne.

Ohne weitere Entgegnungen abzuwarten, verlässt der Polizeisprecher den Bus und ein Einsatzkommando stürmt stattdessen herein. Es wird befohlen, die Hände auf den Vordersitz zu legen, Aufstehen oder hastige Bewegungen sind verboten. Nach Reihenfolge der Sitzordnung werden die Reisenden einzeln unter Mitnahme ihres Gepäcks zum Verlassen des Busses aufgefordert. Sie werden dazu angehalten, ein Dokument zur Feststellung ihrer Personalien bereitzuhalten. Alle Insassen folgen dieser Anweisungen ohne Widerstand. Während des gesamten Zeitraums bis zum Verlassen des Busses durch den letzten Reisenden bleiben Beamte des Einsatzkommandos im Mittelgang, um bei jedweder Abweichung von den gegebenen Anweisungen sofort einschreiten zu können. Vielfach werden die Reisenden geduzt, auch ansonsten ist der Ton sehr rau. Die Anweisungen werden durchweg als Befehle formuliert, Bitten sind die Ausnahme. Es wird eine Sitzplatzliste angefertigt, in die die Namen derer, die zum Zeitpunkt des Erstürmens des Busses auf dem entsprechenden Sitzplatz saßen, einzelnen eingetragen werden.

Die Bayerische Linie

Nach dem Aussteigen aus dem Bus erwartet jeden Reisenden etwa die gleiche Prozedur: Er wird von zwei Beamten direkt an der Tür in Empfang genommen, die ihn dazu in der Mehrheit an Arm oder Schulter anfassen. Er wird dazu angehalten, in eine Videokamera zu blicken, die ein dritter Beamter als Handkamera auf den Buseingang gerichtet hat. Bei dieser Prozedur verleiht die Hand eines der eskortierenden Beamten auf der Schulter des Reisenden häufig der Blickrichtung den entsprechenden Nachdruck. Anfänglich werden die Reisenden nach der Aufnahme ‚en face' noch dazu angehalten, den Kopf zusätzlich noch zu Aufnahmen ‚en profil' jeweils nach rechts und links zu drehen. Später wird von dieser Praxis abgesehen.

Der bereitgehaltene Personalausweis wird eingezogen. Bis zum Ende der Durchsuchungen erhält keiner der Reisenden seinen Ausweis zurück. Die Ausweise werden einzeln auf die Erde gelegt und mit der Videokamera gefilmt. Anschließend wird jeder Reisende von zwei Beamten hinter bereitgestellte Polizeibusse geführt, wo die nachfolgenden Vorgänge von den noch im Bus verbleibenden Reisenden schlecht einzusehen sind. Auf Nachfrage nach dem Grund für dieses Vorgehen wird ‚Respekt vor dem Schamgefühl der Einzelnen' angegeben.

Jeder wird zur Abgabe seines Gepäcks sowie zum Entleeren seiner Taschen aufgefordert. Die Kommentare zu den Tascheninhalten sind überwiegend zynisch. Nach Überprüfung der Taschen erfolgt die gründliche Leibesvisitation. Die Vorgehensweise unterscheidet sich dabei deutlich von der bereits von der Berliner Polizei vorgenommenen Visitation: Statt freistehend und nur von einem Beamten wird jeder mit auf den Wagen aufgestützten Armen und gespreizten Beinen durchsucht. Dabei sichert jeweils ein Beamter, in dem er seitlich hinter dem Reisenden stehend von einer Hand den Ring- sowie den kleinen Finger mit der Hand umfasst und gleichzeitig einen Fuß zwischen die gespreizten Beine des Reisenden stellt, um mit diesem einen leichten Druck auf den Fuß zur Außenseite hin auszuüben. Die Durchsuchung wird vom zweiten Beamten durch gründlichstes Abtasten der freibleibenden Seite vorgenommen. Nach erfolgter Durchsuchung der einen Seite wird gewechselt und die gleiche Prozedur erfolgt auf der anderen Seite. Einzelne werden zum Ausziehen der Schuhe aufgefordert. Das Gepäck wird während der Leibesvisitation von weiteren Beamten gesondert überprüft. Leibesvisitation und Gepäcküberprüfung dauern etwa dreimal so lange wie in Berlin. Zusätzlich zur Verzögerung durch die sehr großen Vorsicht der Beamten hinsichtlich eventuell erwarteter gewalttätiger Reaktionen der Durchsuchten erscheint die gesamte Durchsuchungsaktion künstlich gedehnt.

Der Kessel

Nach Abschluss der Visitation eines Einzelnen werden dem Betreffenden der Inhalt seiner Taschen und sein Gepäck zurückerstattet, dann wird er in ein etwa vier auf vier Meter großes durch rot-weißes Sicherheitsband umstecktes Geviert verbracht, in dem sich die bereits Durchsuchten eines Busses allmählich sammeln. Telefonieren und fotografieren wird untersagt. Einzelne telefonieren oder fotografieren dennoch, das Telefon-Verbot wird im weiteren nicht mehr eingefordert. Das Foto-Verbot gilt dafür um so strenger, das Vorzeigen eines Presseausweises eines der Reisenden erwirkt keine Milderung. Landschaftsaufnahmen werden gestattet.

Während der gesamten Aktion wird die Maßnahme durch die Polizei selbst vielfältig dokumentiert: Mehrere Beamten fotografieren fortlaufend, in einem Abstand von 15 m ist eine Videokamera auf einem Stativ auf die Reisegruppe gerichtet, von der aus ständig gefilmt wird.

Die gewaltbereiten Chaoten

Ohne besondere Absprache der Gesamtgruppe, die durch die gegebene Situation schwer möglich ist, verhalten sich die Reisenden in allen Einzelsituationen vollkommen kooperativ. Allen Anweisungen wird aus Gründen der Deeskalation ohne Ansehen auf Berechtigung der entsprechenden Anweisung Folge geleistet. Abgesehen von Versuchen von Reisenden, zu telefonieren oder zu fotografieren, fühlt sich auch die Polizei zu keiner Wiederholung einer Anweisung herausgefordert. Der friedliche Charakter der Reisegruppe ist so offensichtlich, dass sich auch bei den Einsatzbeamten niederen Dienstgrads allmählich die anfänglich vorhandene hohe Spannung löst.

Ein Reisender wird festgenommen. Auf Nachfrage nach den Gründen wird angegeben, dass bei ihm ein Flugblatt aufgefunden wurde, das Sharon bezichtigt, ein Kriegsverbrecher zu sein. Eine Reisende wird einzeln beiseite geführt und dann mit dem Vorwurf konfrontiert, in dem Aschenbecher an ihrem Sitzplatz wären Reste eines Betäubungsmittels aufgefunden worden. Sie wird jedoch nicht festgenommen.

Freizügigkeit im Freistaat

Verhandlungen im eigentlichen Sinne wie anfangs angeboten finden nicht statt, seitens der Polizei werden keinerlei Zugeständnisse gemacht. Die Sprechergruppe dient der Polizei ausschließlich als Adressat von Anweisungen, die die ganze Gruppe betreffen. Diese bestehen im wesentlichen aus folgendem:

Die Reisegruppe muss umkehren. Dazu hat sie den sie begleitenden Dienstwagen zu folgen. Einzelne dürfen sich nicht von der Gruppe entfernen. Die Busfahrer, die infolge der Einhaltung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten mittlerweile keinen Reisebus mehr steuern dürfen, erhalten auf ihre Fahrtenschreiber entsprechende Vermerke, dass eine zweistündige Weiterfahrt gesondert gestattet wird.

Die gesamte Durchsuchungsaktion nimmt den Zeitraum von 8.00 - 11.15 Uhr in Anspruch.

Wie angewiesen besteigen alle wieder die Busse, man fährt los, wendet bei der nächsten Abfahrt. Auf der nächsten Raststätte der Gegenrichtung wird ein Halt gestattet, allerdings nur weil der Busfahrer die Information an die Polizei weitergegeben hat, dass eine der Mitreisenden unter Menstruationsbeschwerden leidet. Mittlerweile ist es 11.45 h. Nach allgemeinem Toilettengang findet ein Plenum der Reisenden hinter dem Rasthof statt. Nach 10-Minütiger Debatte drängt sich ein Polizeibeamter in die Menge und fordert alle auf, sich sofort wieder in den Bus zu begeben und nach Nürnberg zu fahren.

Da die Polizeipräsenz auf der öffentlichen Raststätte nur noch aus zwei Einsatzwagen besteht, lässt man sich allerdings im Moment nicht drängen. Nach weiterer Debatte fällt jedoch der allgemeine Entschluss, tatsächlich nach Nürnberg zu fahren, da Versuche , umzudrehen und nach München zu gelangen als zum Scheitern verurteilt erscheinen. Gegen 13.00 Uhr erfolgt die Weiterfahrt Richtung Nürnberg. Einige Reisende verbleiben auf eigene Entscheidung hin auf der Raststätte.

Die Nürnberger Polizei

Um 13.45 Uhr fahren die Busse an der Raststätte Autobahnkilometer 440 der A9 Richtung Nürnberg ab, um Reisenden, die zur Toilette müssen, die Möglichkeit zu geben, auszusteigen.

Ein Zivilfahrzeug der Polizei fährt rasant heran, der herausspringende Beamte gibt unmissverständlich zu verstehen, dass das Aussteigen hier nicht gestattet ist. Ohne dass jemand aussteigen konnte, erfolgt nach kurzem Aufenthalt die Weiterfahrt. Berichten aus dem hinteren Bus zufolge wird an dieser Raststätte ein Reisender, der auf der vorigen Raststätte verblieben war, mit einem Polizeiwagen herangebracht und zum Wiedereisteigen genötigt.

Der Busfahrer des vorderen Busses erzwingt am nächsten Parkplatz die Abfahrt. Er teilt der Polizei mit, dass seine gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeiten überschritten sind und bittet um eine schriftliche Bestätigung, dass die Polizei bei Anweisung zur Weiterfahrt die Verantwortung für alle damit im Zusammenhang stehenden Vorkommnisse übernimmt. Außerdem gibt er zur Kenntnis, dass für die beiden Busfahrer Schlafquartiere in München angemietet sind, die für die gesetzlichen Ruhepausen erforderlich sind. Die Polizei gibt sich als "Nürnberger Polizei" zu erkennen und gibt an, von den Vorgängen zwischen acht und elf Uhr durch die Münchener Polizei keine Kenntnis zu haben. Einzelnen wird der Gang zur Toilette genehmigt.

Es folgen intensive polizeiinterne Beratung bis 14.30 Uhr. Die detaillierten Ergebnisse werden allerdings nicht weitergegeben. Stattdessen wird die Anweisung zur Weiterfahrt zum wenige Kilometer entfernt gelegenen Rastplatz Greding gegeben. Von dort werden Ersatzbusfahrer in Aussicht gestellt. Der Polizeidirektor des Bezirks wird verständigt.

In Franken

Kurz vor 15.00 Uhr kommen die Busse auf der Raststätte Greding an. Der zuständige Polizeidirektor erscheint. Es folgen wieder lange Verhandlungen, in die sich immer stärker der Busfahrer des vorderen Busses einbringt. Zwischenzeitlich erfolgen wieder polizeiinterne Verständigungen über Telefon mit anderen Dienststellen. Für die Busfahrer werden Quartiere sowie ein Taxi organisiert; nachdem sie im Rasthof gegessen haben, fahren sie zu ihren Ruheplätzen.

Der anwesende Polizeidirektor macht zum Ende der langen Beratschlagungen schließlich die folgende Aussage: Für alle Businsassen besteht für München für den 02.02.02 ein Platzverweis, das Wort Platzverweis fällt in diesem Zusammenhang zum ersten Mal. Ansonsten steht es allen frei sich zu bewegen, wohin sie wollen. Ersatzbusfahrer werden jedoch nicht gestellt. Er selbst jedoch "stellt sich keinem auf die Füße, der sich an die Autobahn stellt". Das ist im Vergleich zu allen vorangegangenen Anweisungen respektive Informationen die bisher liberalste Aussage. Wirklich hilfreich ist sie indessen nicht, denn die Verkehrsmittelwahl ist aufgrund der Gegebenheiten für eine so große Gruppe stark eingeschränkt. Einen Bahnhof hat Greding nicht.

Die Polizeipräsenz bleibt nach wie vor massiv. Trotz gelegentlichen An- und Abreisen befinden sich inklusive der Zivilfahrzeuge im Zeitraum um 16.00 Uhr etwa 15 Polizeilimousinen auf dem Rasthof.

Nach einer Essenspause wird von den Reisenden ein weiteres Plenum einberufen. Nach etwa 15-minütiger Beratung fährt ein Münchner Polizeiwagen an die Gruppe heran und gibt bekannt, dass jede Bewegung in Richtung Süden oder zur Autobahn hin als Versuch gewertet würde, nach München zu gelangen, was wiederum zur sofortigen Ingewahrsamnahme führen würde. Ein Reisender hat seinen Wohnsitz in Stuttgart und fragt an, wie er, nachdem er das eigentliche Reiseziel nun offensichtlich nicht erreichen kann, denn nun nach hause kommen kann. Die Antworten sind mit "gar nicht" und "dumm gelaufen, Stuttgart liegt im Süden" wenig hilfreich. Aufgrund der Störungen des Plenums wird die Zusammenkunft in den Nebenraum der Gaststätte verlegt.

Letzte Dinge

Im Plenum wird eine Protestkundgebung am Montag, dem 04.02.02 vor der Bayerischen Landesvertretung sowie direkt im Anschluss eine Spontandemonstration zum Recht auf Demonstration und zur Versammlungsfreiheit beschlossen. Letztere wird gegen 18.00 Uhr ausgeführt und verläuft vollkommen friedlich. Die verbliebenen vier Polizeiwagen rufen 12 weitere Einsatzwagen heran und führen die Demonstranten auf die Raststätte zurück.

Etwa um 23.30h erfolgt die Abfahrt der Busse Richtung Berlin. Es ist beabsichtigt, in Nürnberg einen Berliner für die Rückfahrt aufzunehmen. Bei Anstalten zur Abfahrt nach Nürnberg um 00.30 Uhr werden die Busse jedoch wieder von der Polizei gestoppt. Es wird bekannt gegeben, dass nun auch für Nürnberg ein Platzverweis besteht. Der Reisende wird von der Polizei von Nürnberg zu den Bussen gebracht. Nun kann die Heimreise erfolgen. Polizeiwagen begleiten die Busse wie bisher auch auf der gesamten Heimfahrt.

Bei der Ankunft am Bahnhof Zoo um 7.30h am Sonntagmorgen steht zwar ein Polizeiwagen auf dem Busbahnhof. Anweisungen hinsichtlich Route und Konditionen der weiteren Heimreise erfolgen seit 33 Stunden jedoch zum ersten Mal nicht mehr.

Berlin, den 05.02.02
Carl-Friedrich Waßmuth
Friedenstr. 3
10249 Berlin
CFWASSMUTH@GMX.DE

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