AK Freihandelsfalle
Vorsicht Falle!
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP)
Konzerne profitieren - Menschen verlieren
Ganz im Geheimen verhandeln EU und USA ein neues Abkommen unter der
Abkürzung TTIP (Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft). Damit würden Verbraucherschutz und Umweltschutz sowie grundlegende demokratische Errungenschaften wesentlich verschlechtert.
Weder dem EU-Parlament noch nationalen Parlamenten wird Einblick gewährt. Das geheime EU-Mandat für die Verhandlungsdelegation sieht
vor, dass Konzerne, die ihre Investitionen durch Umweltschutz- oder
Arbeitsschutzgesetze bedroht sehen, die jeweiligen Staaten bei Schiedsstellen verklagen können, die aus drei Wirtschaftsjuristen bestehen. Weder unterstehen diese Schiedsstellen einer Kontrolle noch sind die Verfahren öffentlich. Deutschland und alle Vertragsstaaten verpflichten sich, die Schiedssprüche - die Schadensersatzzahlungen in Millardenhöhe zur Folge haben können - als letztinstanzlich anzuerkennen. Berufungsmöglichkeiten gibt es nicht. Das läuft auf eine Privatisierung wichtiger Teile unseres Rechtswesens hinaus.
Attac sagt NEIN zu diesem Anschlag auf die Demokratie und arbeitet an
einer bundesweiten Kampagne dagegen mit.
In sechs Monaten hat Attac München zum Thema TTIP 48 Vorträge vor insgesamt fast 4.000 Zuhörer_innen gehalten, vier Zeitungsartikel veröffentlicht und zwei Hörfunkbeiträge mitgestaltet.
Weitere Informationen zum TTIP:
www.ttip-unfairhandelbar.de Das Bündnis der Organisationen gegen TTIP.
www.wolf-im-freihandelspelz.de "Investitionsschutz: Der Wolf im Schafspelz." Von den "attaquitos", den echt jungen Leuten bei Attac München.
www.no-ttip.de Wertvolle Hintergrundinformationen.
www.know-ttip.eu Hintergrundinformationen und aktuelle Tweets.
www.alternativetrademandate.org Das "Alternative Handelsmandat" von ATTAC und weiteren Organisationen.
www.kmu-gegen-ttip.de Kleine und Mittlere Unternehmen gegen TTIP.
Sachstand Juli 2015 TTIP: Der Stand nach der 10.Verhandlungsrunde, Juli 2015
Chronik der TTIP-Verhandlungen
Gruppentreffen
Wir treffen uns jeweils am 4.Dienstag eines Monats, um 19:00 Uhr.
Interessenten - auch Noch-Nicht-Attacies - sind herzlich eingeladen.
Vortrag 23. Februar 2016
Download des Audio-Mitschnitts
Dr. F.Glunk "Die Selbstabschaffung des Staates"
Der Vortrag basiert auf einem Artikel in den "Blättern"
(s. https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2015/november/ttip-die-selbstaufgabe-des-staates).
Schwerpunkt 8. Juli 2015
Mittwoch, 8. Juli: Gespräch mit Klaus Barthel zu den Chancen, Risiken und Folgen der Freihandelsabkommen TTIP und CETA.
(Klaus Barthel, SPD, MdB, stv. Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Bundestags)
Schwerpunkt 13. Mai 2015
Mittwoch, 13. Mai: "Das Subventionsverbot Art. 107 AEUV und CETA/TTIP", Referat.
Schwerpunkt 8. April 2015
Mittwoch, 8. April: wird noch präzisiert; womöglich strategische Überlegungen.
Schwerpunkt 18. März 2015
Mittwoch, 18. März "Kommunale Belange"
Hier wird es um Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Kommunen gehen. Um dies genauer abschätzen zu können, sollen zunächst die gesetzlichen Bedingungen betrachtet werden, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Dies geschieht am Beispiel der europäischen Richtlinie 2014/24/EU, die sich zur Zeit in der Umsetzung in nationales Recht befindet.
Die Folien zum Referat kann man hier anschauen.
Schwerpunkt 11. Februar 2015
Mittwoch, 11. Februar "Vorläufige Anwendung von CETA"
Wer sich darauf vorbereiten will, sollte einen Blick auf die folgenden Dokumente werfen:
"Vorläufige Anwendung" von TTIP soll Nationalrat entmachten
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3761
Aus einer Konversation mit Prof Dr. Alex Flessner
Der folgende Text nennt die mitentscheidende Stelle erfreulich genau "Rat" (wie in Art. 13(2) EUV; oft auch "Rat der Europäischen Union" oder "Rat der EU" genannt, nicht-amtlich auch gelegentlich "Ministerrat"), im Unterschieds zum "Europäischen Rat" (nicht "Europarat", das ist wieder ein anderes Gremium, aber kein Organ der EU).
Weniger genau ist der Text bei der Unterscheidung zwischen "ratifizieren und "zustimmen" (dort oft "unterschreiben"). Zur Klarstellung:
Ratifiziert wird ein Abkommen zwischen der EU und einem anderen Vertragspartner europaseitig nur von der EU. Im Fall eines "gemischten Abkommens" müssen die Mitgliedsstaaten dem Abkommen zustimmen, aber sie ratifizieren es nicht. (was sie, abhängig von den nationalen Verfahren, genaugenommen ratifizieren, ist möglicherweise ein entsprechendes Zustimmungsgesetz).
Es stecken auch ein paar Überraschungen darin:
Antwort der EU-Kommission (Presse) vom 4. Februar 2015