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Plenumsbeschluss für den KoKreis und die Vernetzung der Arbeitskreise von Attac München

Erste Fassung inhaltlich beschlossen vom Klausurplenum am 29.6.2003, überarbeitet nach dem Plenum am 4.10.2010.

1. Organisatorische Struktur von Attac München

Die Elemente unserer Organisation sind Plenum, Arbeitskreise (AKs) und Koordinierungskreis (Ko-Kreis). Oberstes Entscheidungsgremium ist das Plenum; es besteht aus allen anwesenden und eingetragenen Mitgliedern und steht für Gäste offen, die jedoch nicht abstimmungsberechtigt sind. Es kann alle anderswo bei Attac München getroffenen Entscheidungen revidieren.

2. Aufgaben und Pflichten des Ko-Kreises

Der Ko-Kreis

  • ist verantwortlich für die Vernetzung der Arbeitskreise bei Attac München
  • übernimmt geschäftsführende und organisatorische Aufgaben wie die Vorbereitung von Plena, die Koordination der Materialverwaltung etc.
  • trifft Entscheidungen von nicht grundsätzlichem Charakter, die aus Termingründen nicht vorab dem Plenum vorgelegt werden können
  • bereitet Beschlussvorlagen für die Diskussion und Verabschiedung im Plenum vor
  • vertritt die Organisation von Attac München kollektiv nach außen
  • entwickelt Perspektiven für die inhaltliche Arbeit von Attac München und ist verantwortlich für die rechtzeitige Planung von Aktionen und die Umsetzung von überregionalen Kampagnen
  • Der Ko-Kreis ist in seinen Entscheidungen dem Plenum jederzeit rechenschaftspflichtig. Von jeder Sitzung des Ko-Kreises wird ein summarisches Beschlussprotokoll angefertigt, das vor dem folgenden Plenum auf der Website von Attac München verfügbar ist.

Der Ko-Kreis ist in seinen Entscheidungen dem Plenum jederzeit rechenschaftspflichtig. Von jeder Sitzung des Ko-Kreises wird ein summarisches Beschlußprotokoll angefertigt, das vor dem folgenden Plenum auf der Website von Attac München verfügbar ist.

3. Zusammensetzung des Ko-Kreises

Jeder etablierte Arbeitskreis von Attac München hat einen Sitz und eine Stimme im Ko-Kreis. Dies schließt die Funktionen ein, die nicht von einem regulären AK, sondern von Einzelpersonen ausgefüllt werden, aber zur internen Vernetzung wesentlich beitragen. Es wird angestrebt, diese Funktionen von Einzelpersonen durch entsprechende Arbeitskreise zu ersetzen. Die Aufnahme von neu gegründeten AKs im Ko-Kreis wird durch das Plenum beschlossen.

Die aktuelle Liste der AKs und der Ko-Kreis-Mitglieder steht auf der Seite Arbeitskreise.

Für AK-übergreifende Aufgaben wie die Durchführung von Attac-Kampagnen kann der Ko-Kreis auf Beschluss des Plenums temporär um jeweils eineN dafür delegierteN VertreterIn erweitert werden.

Der Ko-Kreis ist berechtigt, für seine Sitzungen nicht vom Plenum gewählte Personen zu kooptieren (z. B. externe ExpertInnen oder den/die ModeratorIn des nächsten Plenums). Diese Personen sind nicht stimmberechtigt. Die Zusammensetzung jeder Ko-Kreis-Sitzung ist im regelmäßigen Protokoll dokumentiert.

4. Wahlen zum Ko-Kreis

Der Ko-Kreis wird jährlich nach den Sommerferien neu gewählt. Jeder AK (einschließlich der für den Ko-Kreis vorgesehenen Funktionen von Einzelpersonen) benennt hierfür nach Möglichkeit eineN HauptvertreterIn sowie eineN 1. und eineN 2. StellvertreterIn. Wenn mehr als einE VertreterIn eines AKs im Ko-Kreis anwesend ist, geht das Stimmrecht an den/die im Rang höchsteN VertreterIn. Das Vorschlagsrecht liegt allein beim jeweiligen AK. Das Plenum kann jedeN einzelneN zur Wahl gestellten AK-DelegierteN ablehnen. In diesem Fall muss der jeweilige AK auf demselben oder auf einem folgenden Plenum eine Ersatzperson benennen und wiederum zur Wahl stellen. Das Plenum kann auch einem AK die Repräsentierung im Ko-Kreis gänzlich verweigern. Aktiv und passiv wahlberechtigt für den Ko-Kreis sind nur eingetragene Mitglieder von Attac München.

Keine Person kann für mehrere Arbeitskreise kandidieren. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Ko-Kreis-Wahlen 2011 und soll dann überprüft werden.

Die VertreterInnen der Funktionen und AKs im Ko-Kreis werden vom Plenum mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigt, d. h. einE VertreterIn ist gewählt, wenn er/sie mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Enthaltungen bleiben unberücksichtigt.

5. Gründung neuer AKs und ihre Repräsentation im Ko-Kreis

Jedes eingetragene Mitglied von Attac München kann einen neuen AK gründen, indem es die Gründungsabsicht auf einem Plenum bekannt gibt. Das Plenum kann die Gründung ablehnen, wenn die Zielsetzung des AKs erkennbar mit dem Selbstverständnis von Attac Deutschland, formuliert im Selbstverständnispapier, aktuelle Fassung unter 
http://www.attac-netzwerk.de/das-netzwerk/einsteigen/selbstverstaendnis/ im Widerspruch steht. Ein neu gegründeter AK kann ein halbes Jahr nach seiner öffentlichen Gründung auf einem Plenum seine Bestätigung beantragen und im regulären Verfahren seine Ko-Kreis-VertreterInnen zur Nachwahl stellen. Ein rein inhaltlich arbeitender AK soll hierfür Ausrichtung und Kontinuität seiner Arbeit dokumentieren, z. B. durch Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen auf der Website oder Durchführung von Veranstaltungen, Referaten im Plenum o. ä. Ein aktionsbezogener AK kann sofort nach Gründung einen Sitz im Ko-Kreis bis zum Abschluss der Aktion beantragen, muss aber auch hierfür seine Delegierten im Plenum zur Wahl stellen.

6. Pflichten der AKs bei Attac München

Jeder AK bei Attac München ist verpflichtet, aktiv zur internen Vernetzung beizutragen und die Integration von interessierten NeueinsteigerInnen zu fördern. Dies beinhaltet sowohl für im Ko-Kreis vertretene als auch für neu gegründete AKs:

  • regelmäßige Teilnahme von AK-Mitgliedern an Plena und Klausurtagungen
  • Benennung eines/r AK-KommunikatorIn, der/die den mit der Vernetzung betrauten Gruppen (Ko-Kreis, Internet, AK Presse) zuarbeitet und seinen/ihren AK in der Mailingliste für die AK-Vernetzung vertritt
  • öffentliche Selbstdarstellung durch Übermittlung von Terminen, Veranstaltungen, aktuell behandelten Themen, Arbeitsweise etc. an Webmaster und Info-Flyer-Redaktion, wobei diese den AKs jederzeit helfend zur Seite stehen
  • nach Möglichkeit und Kenntnisstand gelegentliche Durchführung von Diskussionsveranstaltungen und Aktionen, Referaten auf Plena, Beteiligung an Info-Ständen und AK-übergeordneten Kampagnen, wobei auch hier alle Mitglieder und Gruppen von Attac München aufgerufen sind, benötigte Unterstützung zu leisten
  • nach Möglichkeit Stellen von ReferentInnen für angefragte externe Veranstaltungen, die im Ko-Kreis oder über die AK-Vernetzungsliste bekanntgegeben werden
  • aktive Kooperation mit dem AK Neue Leute (z. B. durch Bereitstellung eines/r »Paten/in«, der/die Neu-InteressentInnen am AK betreut), gelegentliche, aber regelmäßige Präsenz beim Neue-Leute-Treffen, dem Offenen Treff etc. (in Koordination mit und unter Hilfestellung durch den AK Neue Leute)
  • Zusammenarbeit mit dem AK Presse zur Publizierung von Veranstaltungen, Presseerklärungen etc.
  • Übermittlung von Flugblättern, Positionspapieren etc. an den Ko-Kreis zur Kenntnisnahme und Dokumentation auf der Website. Jeder AK kann selbstverantwortlich eigene Schriften veröffentlichen, die mit »AK ... bei Attac München« o. ä. gekennzeichnet sind, sobald er vom Plenum endgültig anerkannt wurde. Für Papiere, die die Position von Attac München als Ganzes vertreteten sollen, ist eine Rücksprache mit dem Plenum oder dem Ko-Kreis erforderlich.

Für im Ko-Kreis vertretene AKs gilt darüber hinaus:

Die regelmäßige Teilnahme an den Ko-Kreis-Sitzungen ist die Grundlage für die wichtigste Aufgabe des Ko-Kreises: der Vernetzung unserer AKs. Daher ist ist die monatliche Präsenz bei den Ko-Kreis-Sitzungen für jeden im Ko-Kreis vertretenen AK verpflichtend. Falls sowohl HauptvertreterIn als auch StellvertreterInnen bei einer Ko-Kreis-Sitzung verhindert sind, soll nach Möglichkeit eine vom AK bestimmte Ersatzperson an der Sitzung teilnehmen, die dann aber nicht stimmberechtigt ist. Für die Arbeit des Ko-Kreises sind Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit unerlässlich. Wenn einE AK-VertreterIn nicht oder nicht pünktlich erscheinen kann, muss über die Ko-Kreis-Mailingliste rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung geschickt werden.

7. Verpflichtungen des Ko-Kreises gegenüber den AKs

Die Funktion des Ko-Kreises als Vernetzungsgremium beinhaltet auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den AKs bei Attac München. Über die organisatorischen Aufgaben hinaus verpflichtet sich der Ko-Kreis

  • die Arbeit der AKs zu fördern
  • die Vernetzung der AKs zu gestalten
  • jeden AK aktiv zu unterstützen und ihm bei der Einbindung an Attac München behilflich zu sein
  • die AKs bei Schwierigkeiten mit der Vernetzung (z. B. fehlende Präsenz bei Ko-Kreis-Sitzungen und Plena, mangelnde Zusammenarbeit mit Website, AK Presse und AK Neue Leute) zu beraten und kooperativ tragbare Lösungen zu erarbeiten

8. Gültigkeitsdauer

Diese Vorlage wurde vom Klausurplenum am 29.6.2003 mit einer Gültigkeit bis zum Juli-Plenum 2004 einstimmig verabschiedet. Abweichende Regelungen können durch das Plenum von Attac München jederzeit im Konsens bestimmt werden1. (1)

Niederschrift: Hagen Pfaff

 

Hier sind die Druckversion der aktuellen Fassung(PDF, 99 KB) sowie die Druckversion mit allen seit der Erstfassung geänderten oder gestrichenen Stellen(PDF, 110 KB).